„Eine Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls Automatische übersetzen
John Rawls veröffentlichte 1971 „A Theory of Justice“ und dem Werk wird die Wiedergeburt der normativen politischen Philosophie zugeschrieben. „A Theory of Justice“ argumentiert zur Unterstützung von Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit als Fairness, die befiehlt:
· gleiche Grundrechte · Chancengleichheit · und die Verbesserung der Perspektiven der am wenigsten Begünstigten in der Gesellschaft.
Dazu verwendet Rawls ein Gedankenexperiment namens Originalposition. In der ursprünglichen Position einigen sich gegenseitig desinteressierte rationale Personen in einer hypothetischen ursprünglichen Situation, abgeschirmt von den Einzelheiten der Gesellschaft und ihrem Platz darin durch das, was Rawls den Schleier der Unwissenheit nennt, über die Art der Gesellschaft, in der sie zu leben wählen. Dieses Gedankenexperiment führt Rawls auf eine sozialvertragliche philosophische Reise, die die Verteilungsgerechtigkeit aus einer kantischen Perspektive thematisiert, mit dem Ziel, eine Alternative zu utilitaristischen Doktrinen anzubieten.
Durch die ursprüngliche Position begründet Rawls die beiden Gerechtigkeitsprinzipien, die Folgendes vorschreiben:
· jeder Mensch den gleichen Anspruch auf ein volles System gleicher Grundfreiheiten hat, · dass Ämter und Positionen allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offenstehen und · dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten so gestaltet werden müssen, dass sie den am wenigsten Begünstigten zugutekommen Mitglieder der Gesellschaft. Rawls bezeichnet diesen letzten Satz als Differenzprinzip.
Ein wichtiges Element der beiden Prinzipien von Rawls ist, dass dem ersten Prinzip, das gleiche Freiheit fordert, Vorrang vor dem zweiten Prinzip eingeräumt wird und innerhalb des zweiten Prinzips der Chancengleichheit Vorrang vor dem Unterschiedsprinzip eingeräumt wird. In ihren siebenundachtzig Abschnitten entwickelt „A Theory of Justice“ diese Theorie weiter, um Folgendes einzubeziehen:
· eine vierstufige Abfolge zur Entwicklung von Prinzipien und Regelanwendung · thematisiert das Problem der Generationengerechtigkeit · plädiert für die Einbeziehung natürlicher Pflichten und Pflichten in das Gerechtigkeitskonzept · begründet zivilen Ungehorsam und Gewissensverweigerung als essentiell für jedes Gerechtigkeitskonzept, und · befasst sich mit dem Guten, dem Rechten, der Selbstachtung, den Vorzügen, der Scham, dem Neid und den Prinzipien der Moralpsychologie.
Alle Überlegungen werden mit dem Ziel durchgeführt, die Gerechtigkeitstheorie vollständig als Fairness zu artikulieren, damit sie als vernünftige Alternative zum Utilitarismus dienen kann.
Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit als Fairness ist in drei Teile gegliedert, die sich gegenseitig unterstützen, um eine einheitliche Theorie zu bilden. Der erste Teil der Rawls-Theorie legt ihre theoretische Struktur fest und umfasst die Kapitel „Justice as Fairness“, „The Principles of Justice“ und „The Original Position“. Der zweite Teil der Theorie legt die Institutionen der Justiz fest und umfasst die Kapitel „Equal Liberty“, „Distributive Shares“ und „Duty and Obligation“. Der dritte Teil seiner Theorie stellt fest, dass die in den Teilen 1 und 2 aufgestellten Prinzipien eine praktikable Vorstellung von Gerechtigkeit schaffen. Dieser dritte Abschnitt umfasst die Kapitel „Das Gute als Rationalität“, „Der Gerechtigkeitssinn“ und „Das Gute der Gerechtigkeit“.
Die endgültige Artikulation der beiden Prinzipien der Gerechtigkeit als Fairness wird wie folgt dargestellt:
„ERSTER GRUNDSATZ: Jede Person soll das gleiche Recht auf das umfassendste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten haben, das mit einem ähnlichen Freiheitssystem für alle vereinbar ist.
„ZWEITER GRUNDSATZ: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass sie sowohl (a) zum größten Nutzen der am wenigsten Begünstigten sind, im Einklang mit dem Grundsatz des gerechten Sparens, als auch (b) an Ämter und Positionen gebunden sind, die allen unter Bedingungen offenstehen der gerechten Chancengleichheit.
„ERSTE PRIORITÄTSREGEL (DIE PRIORITÄT DER FREIHEIT): Die Grundsätze der Gerechtigkeit sind in lexikalischer Reihenfolge zu ordnen und daher können die Grundfreiheiten nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden. Es gibt zwei Fälle: (a) eine weniger weitreichende Freiheit muss das Gesamtsystem der von allen geteilten Freiheiten stärken; (b) eine weniger als gleiche Freiheit muss für diejenigen mit der geringeren Freiheit akzeptabel sein.
„ZWEITE PRIORITÄTSREGEL (DIE VORSTEHUNG DER GERECHTIGKEIT VOR EFFIZIENZ UND WOHLFAHRT): Das zweite Gerechtigkeitsprinzip steht lexikalisch vor dem Prinzip der Effizienz und dem Prinzip der Maximierung der Vorteile; und faire Chancen gehen dem Unterschiedsprinzip voraus. Es gibt zwei Fälle: (a) eine Chancenungleichheit muss die Chancen derjenigen mit geringeren Chancen verbessern; (b) eine übermäßige Sparquote muss die Last derer, die diese Härte tragen, insgesamt mindern.“
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