Wie funktioniert Schengen?
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Europa stand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor einem Paradoxon. Nach dem Zweiten Weltkrieg strebten die Länder des Kontinents nach wirtschaftlicher Integration, der Schaffung gemeinsamer Märkte und der Entwicklung des Handels. Physische Grenzen zwischen den Staaten blieben jedoch ein Hindernis für den freien Personen- und Warenverkehr. Warteschlangen an Kontrollpunkten, Pass- und Zollkontrollen – all dies verlangsamte den Verkehr und widersprach dem Geist eines vereinten Europas.
Am 14. Juni 1985 ereignete sich ein Ereignis, das das europäische Reisegeschehen grundlegend veränderte. An Bord eines Ausflugsschiffs auf der Mosel, nahe der luxemburgischen Kleinstadt Schengen, unterzeichneten fünf Länder ein Dokument, das die Grundlage für ein beispielloses Experiment bildete. Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und die Niederlande einigten sich darauf, die Grenzkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen schrittweise abzuschaffen. Der Ort der Unterzeichnung war kein Zufall – Schengen liegt am Schnittpunkt der Grenzen der drei Länder und symbolisiert die Idee der europäischen Zusammenarbeit.
Das Abkommen von 1985 legte zwar den Grundstein, doch seine praktische Umsetzung erforderte Zeit und weitere Entwicklung. Fünf Jahre später, am 19. Juni 1990, unterzeichneten dieselben Staaten das Schengener Übereinkommen, das spezifische Mechanismen zur Abschaffung der Binnengrenzen festlegte. Das Dokument sah die vollständige Abschaffung systematischer Grenzkontrollen zwischen den Vertragsparteien und die Einführung einer gemeinsamen Visapolitik vor. Das Übereinkommen trat erst am 26. März 1995 in Kraft, nachdem die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren.
Zu den ersten fünf Ländern gesellten sich rasch weitere europäische Staaten. Italien, Spanien, Portugal und Griechenland wurden bereits vor der offiziellen Eröffnung der Zone Mitglieder. Später traten Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden sowie die nichteuropäischen Staaten Island und Norwegen dem Abkommen bei. Interessanterweise entwickelte sich das Schengen-System zunächst getrennt von den Strukturen der Europäischen Union, da unter den EU-Mitgliedern kein Konsens über die Zweckmäßigkeit der Abschaffung der Grenzen bestand.
2 Visabestimmungen und Genehmigungsarten
3 Kontrolle der Außengrenzen
4 Schengener Informationssystem
5 Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung
6 Vorübergehende Wiederherstellung der Grenzkontrollen
7 Vorteile der Freizügigkeit
8 Herausforderungen und Probleme
Integration in das europäische Recht
Der Status der Schengener Abkommen änderte sich 1999 dramatisch, als der Vertrag von Amsterdam 1997 in Kraft trat. Dieses Dokument integrierte den sogenannten Schengen-Besitzstand in das Rechtssystem der Europäischen Union. Von diesem Moment an war Schengen keine separate zwischenstaatliche Initiative mehr, sondern wurde Teil des gesamteuropäischen Rechts. Alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Irlands und des Vereinigten Königreichs, waren verpflichtet, dem Schengen-Raum beizutreten, sobald sie die technischen Voraussetzungen erfüllten.
Mit dem Vertrag von Amsterdam wurden die Bereiche Grenzkontrollen, Visapolitik und Asylfragen in die Zuständigkeit der Europäischen Union überführt. Artikel 77 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte das Ziel, für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit keine Kontrollen an den Binnengrenzen zu gewährleisten. Der Vertrag sah außerdem die Einführung eines integrierten Grenzmanagementsystems für die Außengrenzen vor.
Der Schengen-Raum umfasst derzeit 29 Länder: 25 EU-Mitgliedstaaten und vier assoziierte Staaten – Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Rumänien und Bulgarien werden Anfang 2025 Vollmitglieder und schließen damit den langen Beitrittsprozess ab. Der Schengen-Raum umfasst über 4,5 Millionen Quadratkilometer und beherbergt über 450 Millionen Menschen.
Visabestimmungen und Genehmigungsarten
Einer der Eckpfeiler des Schengen-Systems ist die einheitliche Visapolitik. Ein Schengen-Visum berechtigt Drittstaatsangehörige zur Einreise in alle teilnehmenden Staaten ohne zusätzliche Genehmigungen. Es gibt verschiedene Arten von Visa, die jeweils für bestimmte Zwecke konzipiert sind.
Das einheitliche Schengen-Visum Typ C ist die am häufigsten verwendete Kategorie. Es ermöglicht einen Aufenthalt im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieses Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen verwendet werden. Ein Visum für die einmalige Einreise berechtigt zu einer Einreise und erlischt automatisch bei der Ausreise. Ein Visum für die zweimalige Einreise berechtigt zu zwei Ein- und Ausreisen über die Außengrenze. Ein Visum für die mehrfache Einreise berechtigt während seiner Gültigkeit zu unbegrenzten Ein- und Ausreisen, die Gesamtaufenthaltsdauer darf jedoch 90 Tage nicht überschreiten.
Die Berechnung der 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erfolgt nach dem Prinzip des gleitenden Fensters. Das bedeutet, dass nicht vom Beginn des Kalenderhalbjahres, sondern vom aktuellen Tag 180 Tage zurückgerechnet wird. Reisende müssen die Anzahl der verbliebenen Tage sorgfältig im Auge behalten, um den zulässigen Zeitraum nicht zu überschreiten. Die Europäische Kommission stellt einen speziellen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem sich die verbleibende Anzahl der Aufenthaltstage genau ermitteln lässt.
Für die Durchreise durch den internationalen Bereich von Schengen-Flughäfen benötigen Bürger bestimmter Länder ein Flughafentransitvisum (A-Visum). Ab 2024 ist dieses Visum für Bürger aus zwölf Ländern obligatorisch, darunter Afghanistan, Bangladesch, die Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Wenn ein Passagier den internationalen Bereich des Flughafens für einen Anschlussflug verlassen muss, ist ein C-Visum erforderlich.
Ein nationales Visum Typ D ist für Langzeitaufenthalte von mehr als 90 Tagen vorgesehen. Es wird für ein Studium, eine Arbeit oder einen dauerhaften Aufenthalt in einem bestimmten Schengen-Staat ausgestellt. Inhaber dieses Visums können sich im gesamten Gebiet frei bewegen, ihr Hauptwohnsitz muss sich jedoch im ausstellenden Land befinden.
Bürger vieler Länder sind für Kurzaufenthalte von der Visumpflicht befreit. Die USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und etwa 60 weitere Länder genießen visumfreie Einreise in den Schengen-Raum. Ihre Bürger können sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum im Schengen-Raum aufhalten. Ab Ende 2025 soll jedoch das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) eingeführt werden, das visumfreie Reisende zu einer Online-Vorabregistrierung verpflichtet.
Kontrolle der Außengrenzen
Die Abschaffung der Binnengrenzen machte verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums erforderlich. Der 2006 verabschiedete und später aktualisierte Schengener Grenzkodex legt einheitliche Regeln für Kontrollen an den Außengrenzen fest. EU-Bürger werden bei der Einreise anhand ihrer Reisedokumente einer minimalen Identitätsprüfung unterzogen. Drittstaatsangehörige werden gründlichen Kontrollen unterzogen, die unter anderem das Scannen von Dokumenten, die Erfassung biometrischer Daten und Datenbankabfragen umfassen.
Reisepässe von Drittstaatsangehörigen werden bei der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum systematisch abgestempelt. Dies ermöglicht die Überprüfung der Einhaltung der zulässigen Aufenthaltsdauer. Fehlende Stempel können bei der Ausreise Fragen aufwerfen. Reisende können jedoch alternative Nachweise für die Einhaltung der Aufenthaltsbedingungen vorlegen.
Die schrittweise Einführung eines neuen Einreise- und Ausreisesystems (EES) ist für 2025 geplant. Dieses automatisierte System erfasst alle Grenzübertritte von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen. Bei der ersten Einreise wird ein elektronischer Datensatz mit Passdaten, biometrischen Informationen (Fingerabdrücke und Gesichtsfoto) sowie Ein- und Ausreisedatum erstellt. Das EES soll den physischen Stempel ersetzen und die Überwachung der Visa-Einhaltung vereinfachen. Die vollständige Einführung des Systems an allen Grenzübergängen ist für April 2026 geplant.
Schengener Informationssystem
Um das Fehlen von Binnengrenzen auszugleichen, wurde das Schengener Informationssystem (SIS) geschaffen. Diese 1995 eingeführte Datenbank ermöglicht den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den Austausch von Informationen über Personen und Objekte, die für die Strafverfolgung von Interesse sind. Das SIS verbindet die nationalen Systeme aller Schengen-Länder und ermöglicht Echtzeitzugriff auf die Daten.
Das System erfasst Informationen über gesuchte Personen, vermisste Personen, Personen mit Einreiseverbot für den Schengen-Raum sowie gestohlene oder verlorene Dokumente, Fahrzeuge und andere Gegenstände. Zugriff auf das SIS haben Polizei, Grenzschutz, Zollbehörden, Justizbehörden und Visa ausstellende Konsulate.
2013 wurde das System der zweiten Generation, SIS II, aktiviert, wodurch die Datenverarbeitungsmöglichkeiten erweitert wurden. Die neue Version ermöglichte die Eingabe biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Fotos sowie Informationen zu neuen Objektkategorien wie Flugzeugen und Schiffen, Containern und gestohlenen Zahlungsmitteln. 2023 wurde das aktualisierte SIS-RECAST-System mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen eingeführt.
Die Datenverarbeitung im SIS unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Personen, deren Daten in das System eingegeben werden, haben das Recht, sich darüber zu informieren, auf ihre Daten zuzugreifen und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung
Die Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Ländern machte die Schaffung von Mechanismen zur Bekämpfung potenzieller Sicherheitsbedrohungen erforderlich. Das Schengener Übereinkommen schuf verschiedene Formen der polizeilichen Zusammenarbeit, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, grenzüberschreitend effektiv zu agieren.
Grenzüberschreitende Überwachung ermöglicht es Polizeibeamten eines Landes, einen Verdächtigen in einem anderen Land weiter zu überwachen. Mit vorheriger Genehmigung der Behörden des Nachbarlandes können die Beamten die Grenze überqueren und die Überwachung fortsetzen. In Notsituationen, wenn keine Zeit für die Einholung einer Genehmigung bleibt, ist eine fortgesetzte Überwachung nach sofortiger Benachrichtigung der Behörden des anderen Landes zulässig.
Die Vollmacht zur Nacheile erlaubt es Polizeibeamten, eine Person, die auf frischer Tat ertappt wurde, ohne vorherige Genehmigung in das Hoheitsgebiet eines Nachbarstaates zu verfolgen. Die Verfolger müssen durch Uniform oder besondere Abzeichen leicht zu erkennen sein. Diese Vollmacht beschränkt sich auf die Festnahme des Verdächtigen bis zum Eintreffen der örtlichen Polizei.
Gemeinsame Patrouillen und Operationen werden von Sicherheitskräften mehrerer Länder durchgeführt, um Kriminalität in Grenzgebieten zu verhindern. Solche Operationen sind besonders relevant bei großen internationalen Veranstaltungen, dem Schutz hochrangiger Beamter oder der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. An den Grenzen vieler Schengen-Länder wurden Polizeikooperationszentren eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden benachbarter Staaten zu koordinieren.
Im Jahr 2025 schlug die Europäische Kommission einen EU-Kodex für die Polizeikooperation vor, der die Zusammenarbeit weiter verbessern soll. Der Vorschlag sieht die Schaffung gemeinsamer Standards für gemeinsame Operationen, die Definition einer gemeinsamen Liste grenzüberschreitend verfolgbarer Straftaten und die Festlegung klarer Fristen für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden vor.
Vorübergehende Wiederherstellung der Grenzkontrollen
Der Schengener Grenzkodex sieht die Möglichkeit vor, in Ausnahmefällen vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen wieder einzuführen. Staaten können solche Maßnahmen im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit verhängen. Die Wiedereinführung von Kontrollen muss als letztes Mittel erfolgen, zeitlich begrenzt und im Verhältnis zur Bedrohung angemessen sein.
Nach 2015, als Europa mit einem massiven Zustrom von Migranten konfrontiert war, begannen viele Länder, diese Möglichkeit aktiv zu nutzen. Deutschland, Österreich, Frankreich, Dänemark, Schweden und Norwegen verlängerten ihre vorübergehenden Grenzkontrollen wiederholt und begründeten dies mit Migrationsdruck, terroristischen Bedrohungen und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 führte aus gesundheitlichen Gründen zu einer großflächigen Wiedereinführung der Grenzen im gesamten Schengen-Raum.
Mehrere Schengen-Länder führen weiterhin vorübergehende Grenzkontrollen durch. Aktualisierte Vorschriften aus dem Jahr 2024 erlauben es den Staaten, im Falle einer ernsthaften Bedrohung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung bis zu zwei Jahre lang Kontrollen durchzuführen. Kritiker weisen darauf hin, dass diese Praxis das Grundprinzip des Schengen-Raums – die freie Bewegung ohne Grenzen – untergräbt.
Vorteile der Freizügigkeit
Der Schengen-Raum hat sowohl den Bürgern als auch den Volkswirtschaften der europäischen Länder spürbare Vorteile gebracht. Über 400 Millionen EU-Bürger können ohne Visumsbeschränkungen in jedem Schengen-Land reisen, leben, arbeiten und studieren. Täglich überqueren rund 3,5 Millionen Menschen die Binnengrenzen des Raums, und die Europäer unternehmen jährlich 1,25 Milliarden Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
Die wirtschaftlichen Vorteile der Freizügigkeit sind erheblich. Der Wegfall von Grenzkontrollen beschleunigt den Warentransport, senkt die Logistikkosten und erleichtert den Handel. Rund 1,7 Millionen Menschen leben in einem Schengen-Land und arbeiten in einem anderen. Diese grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität trägt dazu bei, die Arbeitsmärkte auszugleichen und offene Stellen in Regionen mit Fachkräftemangel zu besetzen.
Der Tourismus hat dank vereinfachter Reisemöglichkeiten einen enormen Aufschwung erlebt. Touristen aus Drittstaaten können mit einem einzigen Visum mehrere europäische Länder ohne zusätzliche Formalitäten besuchen. Auch kultureller Austausch, Bildungsprogramme und wissenschaftliche Zusammenarbeit profitieren von den fehlenden Grenzen. Studierende und Forscher reisen frei zwischen Universitäten und Forschungszentren in verschiedenen Ländern.
Herausforderungen und Probleme
Das Schengen-System steht im aktuellen Umfeld vor zahlreichen Herausforderungen. Die Migrationskrise 2015 hat gezeigt, wie anfällig der Raum für massive, unkontrollierte Menschenströme ist. Unterschiede in den Ansätzen der einzelnen Staaten beim Schutz der Außengrenzen und bei der Aufnahme von Migranten haben zu Spannungen zwischen den Mitgliedern geführt. Einige Länder an den südlichen und östlichen Grenzen der EU tragen die Hauptlast der Aufnahme von Migranten, während andere Staaten innerhalb des Schengen-Raums einem sekundären Migrationsdruck ausgesetzt sind.
Terroristische Bedrohungen sind ein weiterer Faktor, der Staaten dazu veranlasst, Grenzen wieder zu öffnen. Eine Reihe von Terroranschlägen in Europa in den Jahren 2015 und 2016 löste eine Debatte über das Gleichgewicht zwischen Bewegungsfreiheit und Sicherheit aus. Kritiker weisen darauf hin, dass Kriminelle und Terroristen die fehlenden internen Kontrollen für Reisen ausnutzen könnten. Schengen-Befürworter betonen jedoch die Wirksamkeit kompensierender Maßnahmen wie dem SIS und der polizeilichen Zusammenarbeit.
Die Erweiterung des Schengen-Raums schreitet voran. Zypern bereitet sich technisch auf den Beitritt vor, doch politische Hindernisse verhindern derzeit die Aufhebung der Grenzkontrollen. Kroatien wird 2023 Vollmitglied. Nach Jahren des Wartens werden Rumänien und Bulgarien 2025 Vollmitglieder und schließen damit ihre Integration in das europäische System der Freizügigkeit ab.
Die Zukunft des Schengen-Raums hängt von der Fähigkeit der Mitgliedstaaten ab, Freizügigkeit und Sicherheit in Einklang zu bringen. Die Digitalisierung der Grenzkontrollen durch die Systeme EES und ETIAS soll die Effizienz des Grenzmanagements verbessern, ohne auf physische Barrieren zurückgreifen zu müssen. Die Stärkung der Koordinierung zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und die Verbesserung der Mechanismen zum Informationsaustausch bleiben Prioritäten bei der Weiterentwicklung des Systems.
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