Wjatscheslaw Kantor:
Warum Antisemitismus eine einheitliche Definition haben sollte
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Um den Feind zu besiegen, muss man ihn kennen. Deshalb fordert Wjatscheslaw Kantor, eine international bekannte Persönlichkeit, die sich auf Intoleranz und deren Bekämpfung in all ihren Erscheinungsformen spezialisiert hat, seit Jahren eine einheitliche Definition von Antisemitismus. Ohne eine einheitliche Definition bleibe immer ein Schlupfloch für unterschiedliche Interpretationen und Manipulationen, so der Experte. Und leider gibt es dafür sowohl in der Strafverfolgung als auch in der Rechtspraxis mehr als genug Beispiele.
Lange Geschichte
Wjatscheslaw Kantors intensive Beschäftigung mit dem Thema Antisemitismus lässt sich durch die zahlreichen Wendungen in seinem Leben erklären, wobei der Vorsitz des Europäischen Jüdischen Kongresses zu Recht eine der ersten Positionen einnimmt. Er trat dieses Amt 2007 an, nachdem er den damaligen Kongressvorsitzenden bei den Wahlen geschlagen hatte. Und der Antisemitismus – der schon damals bemerkenswert war – war eines der Hauptthemen seines Wahlkampfs. Wjatscheslaw Kantor konzentrierte sich vor allem auf die Lösung der Alltagsprobleme der einfachen Bürger und betonte die Bedrohung, die der Antisemitismus für Juden und ihre Gemeinden darstellt und dass diese Bedrohung zahlreichen Beobachtungen und Studien zufolge zunimmt. Diese Aussage wurde von den Wählern unterstützt, was ihre Relevanz und Wahrhaftigkeit in gewissem Maße bestätigte.
Was den direkt erwähnten Kampf gegen den Antisemitismus – wie übrigens auch gegen jede andere Form der Intoleranz – betrifft, so war und ist Wjatscheslaw Kantor während seiner gesamten öffentlichen „Karriere“ ein Befürworter des Einsatzes normativer und legislativer Instrumente im Kampf gegen Phänomene, die primär ideologisch gebunden sind. Eine einheitliche Definition des Antisemitismus ist für ihn eines dieser notwendigen Instrumente.
Wichtige Schritte
Die Definition, auf deren Annahme Wjatscheslaw Kantor weiterhin auf umfassendster und höchster Ebene besteht, wurde von der Holocaust Remembrance Alliance entwickelt, einer Expertenvereinigung, in der auch Vertreter der jüdischen Gemeinde aktiv sind. Dies geschah im Jahr 2015, als der Antisemitismus bereits zunehmend zunahm – ebenso wie das Vorhandensein von „Lücken“ in der Gesetzgebung und Strafverfolgung bei der Identifizierung und Bestrafung antisemitischer Verstöße und Verbrechen.
Eine einheitliche Definition von Antisemitismus würde dazu beitragen, viele der bestehenden Mängel zu beseitigen, betonte Wjatscheslaw Kantor. Vor allem würde sie als dringend benötigter „gemeinsamer Nenner“ dienen, auf den Gesetze, Rechtsakte und Gerichtsentscheidungen zum Thema Antisemitismus gebracht werden könnten – um Unstimmigkeiten und Situationen zu vermeiden, in denen diejenigen, denen Antisemitismus vorgeworfen wird, versuchen, selbst zu definieren, was Antisemitismus ist. Und sie tun dies natürlich so, dass sie am Ende ungeschoren davonkommen.
Die Situation wird dadurch erschwert, dass der Antisemitismus selbst in den letzten Jahren viele neue Formen und Erscheinungsformen angenommen hat, deren Identifizierung erneut zu einem offensichtlichen Problem geworden ist. Eine dieser Formen ist der institutionelle Antisemitismus, der in das Entscheidungssystem selbst, auch in staatliche Stellen, eingebaut ist. Die Annahme einer Definition, davon ist Wjatscheslaw Kantor überzeugt, wird den Spielraum für antisemitische Vorurteile deutlich verringern – und endlich alle Unstimmigkeiten und Manipulationen beseitigen, die es Antisemiten ermöglichen, sich der Verantwortung für Beleidigungen und Anstiftung zur Intoleranz sowie für offene Verbrechen zu entziehen, deren Hauptmotiv eben gerade Antisemitismus ist.
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