23-Millionen-Dollar-Forderungen gegen Christies Lager wegen unachtsamer Aufbewahrung von Kunst eingereicht
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NEW YORK. Das Auktionshaus Christie’s muss möglicherweise bis zu 23 Millionen Dollar für beschädigte Kunstwerke aus der Überschwemmung von Brooklyn 2012 zahlen. Dies entschied ein New Yorker Berufungsgericht im März und eine untere Instanz sogar schon im Februar. Insgesamt sind vier Verfahren gegen Christie’s Fine Art Storage Services (CFASS) bei den Gerichten anhängig. Dem Unternehmen wird grobe Fahrlässigkeit und mangelnder Schutz von Kunstgegenständen vorgeworfen. Auf der Seite der Kläger stehen die Versicherungsgesellschaften, bei denen die beschädigten Kunstgegenstände versichert waren.
StarNet Insurance fordert mehr als 10 Mio. USD für die beschädigten Gemälde von Leroy Neiman, Axa Art Insurance will 1,5 Mio. USD für Schäden an einer Privatsammlung, XL Insurance fordert 700.000 USD zur Erstattung ihrer Kosten für die Galerie Chowaiki & Co. Bei der vierten Klage handelt es sich um den Händler Boyd Sullivan, der 11 Mio. USD für Schäden an seiner Kunstsammlung fordert.
Die zentrale Frage, die von den Gerichten noch zu beantworten ist, lautet, ob CFASS sich von der Haftung freistellen oder seine Haftung auf einen bestimmten Betrag beschränken kann. In getrennten Entscheidungen in drei Fällen, an denen Versicherungsgesellschaften beteiligt waren, entschied die untere Instanz zunächst auf der Grundlage der Bedingungen des Lagervertrags zugunsten von CFASS. Die XL Insurance legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Die Vorinstanz stützte sich bei ihrer Entscheidung auf zwei Bestimmungen dieses Vertrags. Die erste sah vor, dass CFASS nicht für Schäden haftet. Das Gericht stellte fest, dass diese Bestimmung ungültig sei, weil sie es CFASS ermöglichen würde, sich jeder Haftung zu entziehen, auch für eigene Fahrlässigkeit, was nach dem Recht des Staates New York nicht zulässig ist. Das CFASS-Lagerhaus befand sich in einem Überschwemmungsgebiet, und die XL Insurance argumentierte, dass das Unternehmen vor dem Herannahen des Hurrikans und der Möglichkeit von Überschwemmungen gewarnt worden war und es nur aus grober Fahrlässigkeit versäumt hatte, grundlegende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, wie z. B. die Verlegung der Arbeiten aus dem Erdgeschoss. Das Berufungsgericht entschied, dass die Entscheidung der Vorinstanz zu dieser Bestimmung korrekt war.
Wenn ein Versicherer den Schaden eines Kunden bezahlt, hat er das Recht, von demjenigen, der für den Schaden verantwortlich ist, Schadenersatz zu verlangen. Der CFASS-Vertrag enthielt jedoch noch eine zweite Bestimmung, die vorsah, dass die XL Insurance auf ihr Recht auf Schadenersatz verzichtet. Ein untergeordnetes Gericht bestätigte zunächst diese Bestimmung und entschied, dass die XL Insurance CFASS nicht verklagen könne, doch ein Berufungsgericht erklärte später auch diesen Teil des Vertrags für ungültig, da es sich um nichts anderes als einen weiteren Versuch von CFASS handelte, das Recht des Staates New York zu umgehen und sich von der Haftung zu befreien. Diese Entscheidung ermöglichte die Wiederaufnahme von Klagen anderer Opfer, die zunächst abgewiesen worden waren. Die Besonderheit des vierten Prozesses bestand darin, dass der Vertrag zwischen Boyd Sullivan und CFASS eine Klausel enthielt, die die Haftung auf 300.000 Dollar begrenzte. Die untere Instanz entschied, dass diese Klausel ungültig sei, weil Lagerhäuser zwar ihre Haftung begrenzen dürfen, aber eine Begrenzung für jede Lager- oder Gewichtseinheit und nicht nur für den Gesamtbetrag vorsehen müssen. Nach Angaben von Christies Anwalt ist es noch zu früh, um die Klagen zu stoppen, da CFASS gegen diese Entscheidungen Berufung einlegen wird.
Anna Sidorova © Gallerix.ru
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