Insolvenzverfahren über staatliche Servicezentren
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Das außergerichtliche Insolvenzverfahren für Privatpersonen ist ein vereinfachter Mechanismus zur Schuldenbefreiung ohne Inanspruchnahme eines Schiedsgerichts. Es steht Personen mit einer bestimmten Verschuldung und finanziellen Situation offen, ist völlig kostenlos und hat eine festgelegte Dauer.
Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbedingungen
Das Verfahren ist im Bundesgesetz über die Insolvenz geregelt und steht Personen mit Gesamtschulden zwischen 25.000 und einer Million Rubel zur Verfügung. Das Gesetz legt klare Kriterien für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in vereinfachter Form fest.
Die erste zwingende Voraussetzung ist das Vorliegen abgeschlossener Vollstreckungsverfahren aufgrund fehlender einziehungsfähiger Vermögenswerte. Darüber hinaus dürfen nach Abschluss der vorherigen Verfahren keine neuen Verfahren mehr eingeleitet werden.
Der zweite Grund betrifft Rentner und Sozialleistungsempfänger. Stammt das Haupteinkommen aus einer Rente oder einem monatlichen Kindergeld und wurde der Vollstreckungsbescheid spätestens ein Jahr vor der Antragstellung erlassen, kann die betreffende Person einen Insolvenzantrag stellen.
Die dritte Option kommt bei langwierigen Inkassoverfahren zur Anwendung – wenn das Vollstreckungsverfahren seit mehr als sieben Jahren läuft, die Forderung zur Vollstreckung eingereicht wurde, die Forderungen aber weiterhin unbefriedigt bleiben. In allen Fällen ist das Fehlen von Vermögenswerten zur Begleichung der Schulden zwingend erforderlich.
Erforderliche Dokumentationspakete
Die erforderlichen Dokumente sind minimal und für jeden Bürger zugänglich. Das wichtigste Dokument ist ein Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Meldevermerk des Wohnsitzes. Bei Antragstellung am vorübergehenden Wohnsitz ist eine entsprechende Meldebescheinigung erforderlich.
Der Antrag wird mithilfe eines von der zuständigen Behörde genehmigten Formulars ausgefüllt. Dieses Formular enthält Abschnitte zu persönlichen Daten, Gläubigerinformationen und der finanziellen Situation. Die Spezialisten des Zentrums unterstützen Sie gerne anhand der eingereichten Unterlagen.
Der Antragsteller erstellt selbstständig eine Gläubigerliste anhand der vorgegebenen Vorlage. Die Liste muss Angaben zu allen bekannten Gläubigern enthalten, einschließlich Hauptbetrag, Zinsen, Strafen und Bußgeldern. Die Höhe der Schulden bedarf keiner dokumentarischen Bestätigung – das Zentrum überprüft die Angaben selbstständig über staatliche Systeme.
Je nach Kategorie des Antragstellers sind weitere Unterlagen erforderlich. Rentner benötigen eine Rentenbezugsbescheinigung der zuständigen Behörde. Empfänger von Kindergeld benötigen eine Bescheinigung des Sozialfonds. Bescheinigungen über die Zustellung und Nichtvollstreckung von Vollstreckungsbescheiden werden von Gerichtsvollziehern angefordert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen eines Antrags
Der Prozess beginnt mit der Prüfung, ob Einzelunternehmer bereits registriert sind. Diese Informationen können über die elektronischen Dienste der Regierung abgerufen werden. Ein gültiger Unternehmerstatus schließt das außergerichtliche Verfahren aus.
Nachdem die Unterlagen zusammengestellt wurden, kontaktiert der Antragsteller das Zentrum an seinem ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz. Termine können online oder persönlich im Büro vereinbart werden. Ein Mitarbeiter nimmt die Unterlagen entgegen, prüft deren Vollständigkeit und hilft beim Ausfüllen der Formulare.
Wie man das Insolvenzverfahren Schritt für Schritt über das MFC durchläuft, ist eine Frage, die viele Schuldner beschäftigt. Nach Annahme des Antrags sendet das Zentrum Anfragen an den Gerichtsvollzieher, Kreditinstitute und Gerichte, um die Angaben zu überprüfen. Die Überprüfung dauert einige Werktage.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Einleitung des Verfahrens innerhalb von drei bis vier Werktagen im einheitlichen Bundesregister für Insolvenzinformationen (Unified Federal Register of Bankruptcy Information) veröffentlicht. Schuldner können den Status selbstständig im offiziellen Registerportal überprüfen, indem sie ihre persönlichen Daten in das Suchformular eingeben.
Rechtliche Folgen der Einleitung des Verfahrens
Sobald die Informationen im Register veröffentlicht sind, werden alle Vollstreckungsverfahren ausgesetzt. Gerichtsvollzieher stellen die Zwangsvollstreckung ein, und Banken können keine Schulden mehr von Konten abbuchen. Zinsen, Bußgelder und Strafen für überfällige Schulden fallen nicht mehr an.
Der Schuldner unterliegt während des gesamten Verfahrens einer Reihe von Beschränkungen. Die Aufnahme neuer Kredite oder Darlehen von jeglichen Institutionen ist untersagt. Es ist untersagt, als Bürge oder Mitkreditnehmer für die Verbindlichkeiten anderer aufzutreten. Transaktionen mit Immobilien, Fahrzeugen und anderen Wertgegenständen sind verboten.
Eine wichtige Pflicht besteht darin, das Zentrum innerhalb von fünf Werktagen über jede Änderung Ihrer finanziellen Situation zu informieren. Sollten Ihnen Einkommensquellen oder Vermögenswerte zur Verfügung stehen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Schulden ganz oder teilweise zu begleichen, wird das Verfahren beendet. Das Zentrum veröffentlicht die Beendigung innerhalb von drei Tagen im Register.
Dauer und Abschluss des Verfahrens
Außergerichtliche Insolvenzverfahren haben eine streng festgelegte Dauer von genau sechs Kalendermonaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Information im Register. Das Gesetz sieht keine Verkürzung oder Verlängerung dieser Frist vor. Nach Ablauf von sechs Monaten vermerkt der Registerführer automatisch den Abschluss des Verfahrens.
Der Schuldner kann den Status selbstständig im elektronischen Register einsehen. Das Erscheinen eines Abschlussvermerks bedeutet die offizielle Anerkennung des Insolvenzverfahrens und die Befreiung von allen im Antrag genannten Verpflichtungen. Weitere Maßnahmen seitens des Schuldners sind nicht erforderlich.
Langfristige Einschränkungen nach dem Eingriff
Nach Abschluss des Verfahrens gelten gesetzliche Beschränkungen unterschiedlicher Dauer. Die grundlegende Pflicht – potenzielle Gläubiger über den Insolvenzstatus bei der Beantragung von Finanzprodukten zu informieren – gilt für fünf Jahre.
Die Beschränkungen für Führungskräfte beeinträchtigen das Recht, in verschiedenen Organisationen Führungspositionen zu bekleiden. Das Verbot, ordentliche juristische Personen zu leiten, gilt drei Jahre nach der Insolvenz. Für Kreditinstitute verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre.
Versicherungsunternehmen, Pensions- und Investmentfonds sowie Mikrofinanzorganisationen unterliegen fünfjährigen Beschränkungen. Das Verbot gilt für Positionen mit Führungsverantwortung. Ein zweiter Antrag auf außergerichtliche Insolvenz ist frühestens fünf Jahre nach Abschluss des vorherigen Verfahrens möglich.
Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
Informationen über Insolvenzverfahren werden von Auskunfteien erfasst und beeinflussen die Bonitätsbewertung durch Finanzinstitute. Überfällige Schulden werden jedoch beglichen, wodurch sich die Gesamtsituation verbessert. Nach einer gewissen Zeit erreicht die Bonität wieder ein Niveau, das die Genehmigung von Kreditanträgen ermöglicht.
Die Informationen werden ohne Aufbewahrungsfrist im Bundesregister veröffentlicht. Jeder Interessierte kann Informationen über die Insolvenz einer bestimmten Person einsehen. Dies birgt Reputationsrisiken im Berufsleben und in Geschäftsbeziehungen.
Kategorien von Verbindlichkeiten, die nicht abgeschrieben werden können
Das Verfahren befreit nicht von allen Schuldenarten. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern und behinderten Familienmitgliedern bleiben in vollem Umfang bestehen. Entschädigungszahlungen für Schäden an Leben und Gesundheit sind ebenfalls nicht von der Abschreibung betroffen.
Löhne, Schadensersatzansprüche und laufende Verbindlichkeiten bleiben auch nach der Insolvenz bestehen. Von Behörden verhängte Bußgelder und Verwaltungssanktionen bleiben ebenfalls bestehen. Der Schuldner ist unabhängig vom Insolvenzstatus zur Zahlung dieser Forderungen verpflichtet.
Unterschiede zum Gerichtsverfahren
Ein gerichtliches Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn die Schulden eine Million Rubel übersteigen oder liquide Mittel vorhanden sind. Dabei wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Geschäfte des Schuldners überwacht. Die Vermögenswerte fallen in die Insolvenzmasse und werden versteigert.
Das Gerichtsverfahren erfordert die Zahlung einer staatlichen Gebühr und einer Gebühr für den Insolvenzverwalter. Die Dauer des Verfahrens beträgt je nach Komplexität des Falles sechs Monate bis zwei Jahre. Es wird eine umfassende Dokumentation erstellt, die die Zahlungsunfähigkeit belegt.
Die außergerichtliche Einigung ist völlig kostenlos, erfordert keinen Insolvenzverwalter und ist innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Sie kommt jedoch nur infrage, wenn strenge Kriterien hinsichtlich Schuldenhöhe und finanzieller Situation erfüllt sind. Die Wahl der Option hängt von der individuellen finanziellen Situation ab.
Risiken und mögliche Komplikationen
Das Hauptrisiko besteht in der Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Situation und den vereinbarten Bedingungen. Werden versteckte Vermögenswerte oder Einkünfte entdeckt, haben die Gläubiger das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Vor der Insolvenz abgeschlossene Transaktionen können angefochten und für ungültig erklärt werden.
Meldet der Schuldner dem Insolvenzverwalter keine Verbesserung seiner finanziellen Lage, können die Gläubiger beim Gericht einen Insolvenzantrag stellen. Die Transaktionskontrolle bleibt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens drei Jahre lang bestehen. Hohe Geldzuflüsse oder der Erwerb teurer Vermögenswerte erregen die Aufmerksamkeit der Gläubiger.
Alternative Wege zur Lösung des Schuldenproblems
Wenn die Voraussetzungen für ein außergerichtliches Insolvenzverfahren nicht erfüllt sind, gibt es weitere Möglichkeiten der Schuldenregulierung. Eine gerichtliche Schuldenrestrukturierung ermöglicht einen auf dem tatsächlichen Einkommen basierenden Rückzahlungsplan. Eine Vergleichsvereinbarung mit den Gläubigern bietet die Möglichkeit, eine Stundung oder Reduzierung der Zahlungen zu vereinbaren.
Durch eine Umschuldung bei einem anderen Kreditinstitut können Sie Ihren Zinssatz und Ihre monatliche Rate senken. Der Verkauf Ihrer Immobilie zum Marktwert vor Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens ermöglicht Ihnen die Rückzahlung Ihrer Schulden zu günstigeren Konditionen. Jede Situation erfordert eine individuelle Analyse und die Auswahl der optimalen Strategie.
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