Export von Kulturgütern ins Ausland Automatische übersetzen
Export von Kunst aus Russland
Die Genehmigung von Rosokhrankultura der Russischen Föderation muss eingeholt werden. Zu diesem Zweck muss der Eigentümer oder sein Bevollmächtigter beim Territorialamt des russischen Umweltbundesamtes einen Antrag stellen und folgende Unterlagen beifügen:
- Wenn es mehr als zwei exportierte Elemente gibt, benötigen Sie eine dreifache Liste. In der Liste müssen unbedingt der Urheber des Werkes (Name, Vorname, Vorname), Name, Erstellungsdatum, Maße des Werkes in Zentimetern und die Technik seiner Ausführung angegeben sein.
- drei Farbfotos (mindestens 8x12 cm) von jedem Gegenstand;
- Kopien eines Dokuments zum Nachweis der Identität des Eigentümers oder zur Eintragung einer juristischen Person in das Einheitliche Staatsregister.
Wenn der Eigentümer Dokumente besitzt, die das Eigentum und den Wert der Gegenstände bestätigen, werden beglaubigte Kopien dieser Dokumente beigefügt.
Es wird notwendig sein, alle exportierten Gegenstände für die Durchführung einer obligatorischen bezahlten staatlichen Prüfung bereitzustellen. Die Kosten betragen ungefähr 375 Rubel für ein Element in der Liste, und die Zeit dauert mehrere Stunden.
Telefon des Expertenzentrums des Kulturministeriums der Russischen Föderation: +7 (499) 391-42-12. Weitere Kontakte auf der Website des Kulturministeriums der Russischen Föderation. Kontakte der Gebietskörperschaften des Kulturministeriums der Russischen Föderation (siehe rechte Spalte).
Nach Abschluss der Prüfung wird eine Genehmigung für die Ausfuhr von Gegenständen aus dem Hoheitsgebiet Russlands erteilt.
Eine ablehnende schriftliche Entscheidung ist dem Antragsteller innerhalb von 10 Tagen zuzustellen.
Bei einer positiven Antwort werden folgende Dokumente ausgeführt:
- Bescheinigung über das Recht zur Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, die in zweifacher Ausfertigung ausgestellt wird. Einer verbleibt beim Antragsteller, der zweite geht an die Zollbehörden.
- 2. Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die aufgeführten Gegenstände von kultureller Bedeutung sind, jedoch nicht beim Staat registriert sind.
Beim Export wird eine staatliche Abgabe erhoben, deren Wert vom Alter der Kunstgegenstände abhängt. Wenn sie vor weniger als 50 Jahren erstellt wurden, beträgt der Zollsatz 5 Prozent seines Wertes, vor mehr als 50 Jahren 10 Prozent.
Um die Höhe des Zolls zu berechnen, muss der Eigentümer den Marktwert der ausgeführten Waren im Antrag angeben.
Staatliche Abgaben werden nicht entrichtet:
- Autoren von Kulturgütern, die sie selbst exportieren;
- Angestellte von konsularischen Vertretungen und diplomatischen Vertretungen und deren Angehörige;
- für Wertsachen, die zur Rückgabe aus dem illegalen Besitz eines anderen an den Eigentümer ausgeführt werden.
Der Autor benötigt keine Erlaubnis, um seine eigenen Werke auszuführen, aber alle müssen beim Überschreiten der Zollgrenze angemeldet werden.
Export von Kulturgütern aus der Ukraine
Um die Erlaubnis zur Ausfuhr aus der Ukraine zu erhalten, müssen Sie sich an das Kulturministerium wenden, um eine Untersuchung durchzuführen und ein Dokument zu erhalten, aus dem hervorgeht, dass die ausgeführten Waren keinen historischen Wert haben. Die Prüfung wird unabhängig vom Ergebnis ausgezahlt. Das Kulturministerium stellt ein Siegel aus, das die Ausfuhr aus der Ukraine mit einer Gültigkeit von drei Monaten genehmigt.
Danach muss der Eigentümer den staatlichen Dienst für die Überwachung der Bewegung von Kulturgütern über die Staatsgrenze der Ukraine kontaktieren. Hier sind vorgesehen:
- einen Antrag auf eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Kulturgütern;
- Ausweis des Eigentümers;
- zwei Farbfotos von jedem Motiv mit einer Größe von mindestens 9 x 13 cm, jedoch nicht mehr als 10 x 15 cm;
- Eine Liste der exportierten Elemente in doppelter Ausfertigung.
Dokumente, die den Kauf von Gegenständen und ihren Wert bestätigen, sollten eingereicht werden: Quittungen, Schecks usw.
Die Ausfuhr von Kulturgütern aus der Ukraine muss einen Monat vor dem Grenzübertritt beantragt werden.
Die staatlichen Kontrolldienste befinden sich in Kiew, Lemberg, Odessa, Uschgorod, Cherson, Czernowitz, Dnipropetrowsk und Simferopol.
Die Regeln für die Ausfuhr von Kulturgütern gelten nicht für Souvenirprodukte. Außerdem müssen Sie keine Genehmigung für den Export von Werken zeitgenössischer Kunst aus der Ukraine ausstellen, die im Vertriebsnetz gekauft wurden (Schecks sind erforderlich) und nach 1950 erstellt wurden.
Export aus der Republik Belarus
In der Republik Belarus erteilt das Kulturministerium eine Genehmigung für die Ausfuhr von Kunstgegenständen (oder eine Bescheinigung über das Fehlen von historischem und kulturellem Wert). Kopien der Bescheinigung über das Recht zur Ausfuhr von Kulturgütern werden dem Antragsteller und den Zollbehörden ausgehändigt, eine weitere Kopie verbleibt beim belarussischen Kulturministerium.
Der Fachkommission des Ministeriums werden zur Verfügung gestellt:
- Einzelteile selbst;
- schriftliche Erklärung;
- zwei Fotos für jede Position, Fotogröße - mindestens 10 x 15 cm.
Das ausgestellte Zertifikat ist ein Jahr gültig. Die staatliche Steuer liegt zwischen 0,1 und 2 Basiseinheiten. Ab dem 1. April 2012 liegt der staatliche Zoll zwischen zehntausend und zweihunderttausend belarussischen Rubel.
Sie sollten einen Monat vor der Ausreise eine Ausfuhrbescheinigung beantragen.
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